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1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der BB Fugenlose Eleganz GmbH, Hauptstrasse 48, 4655 Stüsslingen SO (nachfolgend «Fugenlose Eleganz») gelten für sämtliche Leistungen von Fugenlose Eleganz.
Fugenlose Eleganz bietet ihren Kunden Handwerks-Leistungen an, insbesondere in den Bereichen Ma ler- und Tapezierarbeiten, fugenlose Wände und Böden und Abdichtungen im Nassbereich (nachfol gend «Leistungen»).
Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit Fugenlose Eleganz ge schäftliche Beziehungen pflegt.
Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestäti gung durch Fugenlose Eleganz. Der Kunde bestätigt bei Inanspruchnahme respektive Entgegennahme von Leistungen von Fugenlose Eleganz sowie bei Vertragsschluss, diese AGB, einschliesslich Liefer- und Zahlungsbedingungen, umfassend anzuerkennen.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB bei Personenbezeichnungen und besonderen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbe handlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Primär gelten diese AGB, danach die SIA-Norm 118 und subsidiär das Schweizerische Obligationen recht.
2. Informationen und Offerten von Fugenlose Eleganz
Prospekte von Fugenlose Eleganz sowie die Website www.fugenloseeleganz.ch beinhalten Informati onen über Leistungen. Alle Angaben sind unverbindlich und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften oder Garantien dar. Änderungen bleiben vorbehalten.
Alle Angaben zu Verfügbarkeit und Leistungen sind ohne Gewähr und können sich jederzeit und ohne Ankündigung ändern.
Offerten von Fugenlose Eleganz haben die jeweils angegebene Gültigkeitsdauer und sind bis zu deren Ablauf für Fugenlose Eleganz verbindlich.
3. Preise
Sämtliche Preisangaben von Fugenlose Eleganz sind, sofern nichts anderes angegeben, in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer. Den angegebenen Preisen wird die jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung aktuell geltende gesetzliche Mehrwertsteuer zugeschlagen.
Technische Vorabklärungen sind grundsätzlich kostenpflichtig. Auch nach Vertragsschluss erfolgte Än derungen gehen zulasten des Kunden.
Mehraufwände für unvorhergesehene Arbeiten werden zu branchenüblichen Ansätzen zusätzlich in Rechnung gestellt.
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AGB Fugenlose Eleganz GmbH
Allfällige im Grundvertrag vereinbarten Konditionen wie Rabatte, Skonti, Abzüge etc. gelten nicht für Nachträge und Regiearbeiten. Für Nachträge und Regiearbeiten sind allfällige Rabatte, Skonti, Abzüge etc. separat zu verhandeln und schriftlich zu vereinbaren.
4. Vertragsabschluss
Die Offerten von Fugenlose Eleganz stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, Leistungen in An spruch zu nehmen. Nach erfolgter schriftlicher Annahme der Offerte durch den Kunden kommt der Vertrag zwischen Fugenlose Eleganz und dem Kunden mit der Zusendung der schriftlichen Auftragsbe stätigung durch Fugenlose Eleganz an den Kunden zustande. Der Vertrag kommt ebenfalls zustande, wenn der Kunde Leistungen von Fugenlose Eleganz in Anspruch nimmt. Für den Kunden sind die ge schlossenen Verträge verbindlich.
Ergibt sich nach Abschluss des Vertrages, dass die bestellten Leistungen nicht oder nicht vollständig erbracht werden können, ist Fugenlose Eleganz berechtigt, vom gesamten Vertrag oder von einem Vertragsteil zurückzutreten. Sollte die Zahlung des Kunden bereits bei Fugenlose Eleganz eingegangen sein, wird die Zahlung entsprechend dem Kunden zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde von der Zahlungspflicht befreit. Fugenlose Eleganz ist im Falle einer Vertragsauflösung zu keiner Ersatzlieferung und auch nicht zu Schadenersatz verpflichtet.
5. Zahlungsmodalitäten
Dem Kunden stehen die von Fugenlose Eleganz angegebenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Es gelten folgende Zahlungsbedingungen:
a) Vertragssumme bis CHF 50’000.—:
30 % der Vertragssumme bei Vertragsabschluss,
40 % der Vertragssumme bei Arbeitsbeginn,
30 % der Vertragssumme nach abgeschlossener und abgenommener Arbeit als Schlussrech
nung.
b) Vertragssumme über CHF 50’000.—: Akontorechnungen nach Arbeitsfortschritt bis maximal 90 % der Vertragssumme, 10 % der Vertragssumme nach abgeschlossener und abgenommener Arbeit als Schlussrech nung.
Bei Rechnungsstellung wird der geschuldete Betrag mit Ablauf der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist fällig. Der Kunde gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist automatisch in Verzug.
Die Rechnungen von Fugenlose Eleganz sind jeweils rein netto ohne Skontoabzug zur Zahlung fällig. Fugenlose Eleganz kann bei Zahlungsverzug des Kunden Verzugszinse von 5 % pro Jahr erheben. Bean standungen des Kunden beeinflussen die Fälligkeit von Rechnungen nicht.
Die Verrechnung von Gegenforderungen jeder Art ist ausgeschlossen.
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Fugenlose Eleganz berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Rechte, die bestellten Leistungen nicht zu erbringen oder diese von einer Vorauszahlung oder Sicher heits-leistung abhängig zu machen.
Fugenlose Eleganz ist in jedem Fall berechtigt, vom Kunden eine ganz oder teilweise Vorauszahlung nach eigenem Ermessen oder eine Bankgarantie oder eine andere Sicherheitsleistung über die ganze (noch) geschuldete Auftragssumme zu verlangen. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht nach,
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AGB Fugenlose Eleganz GmbH
ist Fugenlose Eleganz berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die bis zu diesem Zeitpunkt aufge laufenen Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
6. Mitwirkungspflicht des Kunden bei Lieferungen und Montagen
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der jeweilige Ausführungsort frei zugänglich ist. Mobiliar und Ähnliches hat der Kunde zu entfernen. Ist dies dem Kunden nicht möglich, übernimmt Fugenlose Eleganz das Räumen des Lieferortes gegen eine Mehrkostenrechnung.
Falls den Mitarbeitern von Fugenlose Eleganz keine Parkplätze zur Verfügung stehen, werden die Park gebühren dem Kunden separat in Rechnung gestellt.
Der Kunde hat zudem gemäss Vereinbarung sämtliche notwendigen Pläne und Gewerke sowie das benötigte eigene Montagematerial mass- und termingerecht bereitzustellen. Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht oder nicht genügend nach, ist Fugenlose Eleganz berechtigt, die Ausführung der verein barten Arbeiten zu verschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Jegliche Scha denersatzpflicht wird abgelehnt. Bei Terminverschiebungen gehen sämtliche sich daraus ergebenden Mehrkosten zulasten des Kunden.
Ist mit dem Bauherr, Bauleiter oder Architekt vereinbart, dass Fugenlose Eleganz die vereinbarten Ar beiten fortlaufend erbringen kann, kommt es aber trotzdem zu ungeplanten Arbeitsunterbrüchen, welche nicht durch Fugenlose Eleganz zu verantworten sind, hat der Kunde allfällige sich daraus erge bende Mehrkosten und Mehraufwendungen zu bezahlen.
7. Lieferung, Prüfpflicht und Mängelrüge
Fugenlose Eleganz ist bestrebt, vereinbarte Termine bestmöglich einzuhalten. Auch aufgrund nicht be einflussbarer Umstände und bei Beschaffungen aus dem Ausland sind jedoch sämtliche Terminanga ben als unverbindliche Richttermine anzusehen. Bei Lieferverzögerungen ist Fugenlose Eleganz be strebt, den Kunden so aktuell wie möglich über den Stand der Lieferung zu informieren. Fugenlose Eleganz ist berechtigt, Termine gemäss ihrer eigenen Entscheidung auch kurzfristig zu verschieben. Sämtliche Ansprüche des Kunden wegen Verzögerungen werden wegbedungen.
Fugenlose Eleganz ist berechtigt, ihre Arbeiten sofort zu unterbrechen, wenn Fugenlose Eleganz der Ansicht ist, die Sicherheitsanforderungen seien, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr ge währleistet.
Teilausführungen sind zulässig und berechtigen den Kunden ausdrücklich nicht zum Rücktritt vom gan zen Vertrag oder zu Schadenersatzansprüchen. Nutzen und Gefahr gehen nach erfolgter Arbeitsausführung durch Fugenlose Eleganz auf den Kunden über. Bei reinen Lieferungen ohne Montage gehen Nutzen und Gefahr mit Übergabe der Ware an den Transporteur, bei Eigenablieferungen bei Übergabe an den Kunden auf diesen über.
Ist die Montage nicht möglich oder die Lieferung nicht zustellbar oder verweigert der Kunde die An nahme der Leistung oder der Lieferung, kann Fugenlose Eleganz den Vertrag nach einer schriftlichen Rüge-Mitteilung an den Kunden und unter Ansetzung einer angemessenen Frist auflösen sowie die Kosten für die Artikel und die Umtriebe in Rechnung stellen. Fugenlose Eleganz haftet nicht für Verzö gerungen, die durch den Kunden oder durch Dritte verursacht wurden.
Ergibt sich bei der Prüfung durch Fugenlose Eleganz, dass die Artikel keine feststellbaren Mängel auf weisen oder diese nicht unter die Garantie des Herstellers fallen, kann Fugenlose Eleganz die Umtriebe dem Kunden in Rechnung stellen.
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AGB Fugenlose Eleganz GmbH
Bei Waren, welche die Monteure von Fugenlose Eleganz im Einverständnis mit dem Kunden vom Mon tageort mitnehmen, verzichtet der Kunde auf sämtliche Eigentumsrechte und Ansprüche. Fugenlose Eleganz ist insbesondere ermächtigt, solche Waren auf Kosten des Kunden zu entsorgen.
Es ist in der Verantwortung des Kunden, die Gewerke und Bauteile während der Montage ausreichend zu schützen.
8. Reinigung und Unterhalt
Die notwendige Reinigung, Wartung und Inspektion sowie die notwendigen Instandhaltungs- und Wer terhaltungsmassnahmen der betreffenden Gewerke sind in der Verantwortung des Kunden.
Eine regelmässige Reinigung ist eine Grundvoraussetzung zur Erhaltung der Lebensdauer und Funkti onsfähigkeit der erfolgten montierten Gewerke. Dabei müssen die Reinigungsmittel auf das entspre chende Material abgestimmt sein. Dem Kunden wird nahegelegt, diesbezüglich die Empfehlungen des Herstellers zu beachten.
9. Gewährleistung (Art. 165 ff. SIA-Norm 118)
Fugenlose Eleganz haftet nach Art. 165 SIA-Norm 118 dafür, dass ihr Werk keine Mängel gemäss Art. 166 SIA-Norm 118 aufweist.
Es besteht eine Rügefrist von zwei Jahren. Die Rügefrist beginnt mit dem Tag der Abnahme zu laufen. Während der Rügefrist kann der Kunde Mängel aller Art jederzeit rügen.
Fugenlose Eleganz haftet für versteckte Mängel während fünf Jahren nach Abnahme des Werks.
Allfällige Mängel sind Fugenlose Eleganz umgehend anzuzeigen.
Der Kunde hat einzig das Recht, von Fugenlose Eleganz die Beseitigung des Mangels innerhalb ange messener Frist zu erlangen. Soweit Fugenlose Eleganz den Mangel nicht innerhalb der vom Kunden angesetzten Frist behebt, ist der Kunde gemäss Art. 169 SIA-Norm 118 berechtigt, nach seiner Wahl:
1) Entweder weiterhin auf der Verbesserung zu beharren,
2) oder einen dem Minderwert des Werkes entsprechenden Abzug von der Vergütung zu machen
3) oder vom Vertrag zurückzutreten.
Für vom Kunden eingebrachte oder zur Verfügung gestellte Gewerke, Materialien oder für Gegen stände, welche auf Wunsch des Kunden bei oder in Geräte von Fugenlose Eleganz eingebaut oder sonst wie verwendet werden, oder für vom Kunden selbst ausgeführte Arbeiten, wird, auch hinsichtlich mög licher Auswirkungen auf die Artikel von Fugenlose Eleganz, jegliche Gewährleistung und Haftung weg bedungen. Es gelten die Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers res pektive Lieferanten.
Bei der Umsetzung von Kundenwünschen, welche von den Empfehlungen von Fugenlose Eleganz ab weichen, ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
Von der Gewährleistung ausgeschossen ist auch die normale Abnützung sowie die Folgen unsachge mässer Behandlung oder Beschädigung durch den Kunden oder Drittpersonen.
Bei Mängeln aufgrund nicht durchgeführter, nicht zureichender oder falscher Reinigung, Wartung oder Inspektion durch den Kunden, lehnt Fugenlose Eleganz jegliche Gewährleistung ab.
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AGB Fugenlose Eleganz GmbH
10. Haftung
Fugenlose Eleganz schliesst jede Haftung für Schäden, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie Scha denersatzansprüche gegen Fugenlose Eleganz und allfällige Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen aus. Fugenlose Eleganz haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, entgan genen Gewinn oder sonstige Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden des Kunden oder von Drit ten. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, beispielsweise für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht. Fugenlose Eleganz haftet nicht für Verzögerungen aufgrund von Umständen höherer Gewalt (insbe sondere bei Pandemien, Epidemien, Streik, Naturkatastrophen etc.), bei Verletzung der Mitwirkungs pflichten des Kunden oder für sonstige unverschuldete Unmöglichkeit der Erfüllung ihrer Vertrags pflichten. Bei Schäden aufgrund nicht durchgeführter, nicht zureichender oder falscher Reinigung, Wartung oder Inspektion durch den Kunden, lehnt Fugenlose Eleganz jegliche Haftung ab.
11. Weitere Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmun gen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.
Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung.
Gerichtsstand ist Solothurn, Schweiz.
Stüsslingen, 1. Juni 2024
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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